Durch die Privatisierung der bauordnungsrechtlichen Prüfung des Brandschutzes in den meisten Bundesländern, muss diese nicht mehr von der Bauaufsichtsbehörde übernommen werden, sondern kann bundeslandspezifisch von Prüfingenieuren oder Prüfsachverständigen durchgeführt werden.
Beiteiligung beim Wiederaufbau
Ein fairer Sparringspartner zu Herrn Dietz, unserem Brandschutzsachverständigen.